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Pflegegrad-Rechner: heute und ab 2027
Beantworten Sie Fragen zu sechs Lebensbereichen. Sie erhalten eine Einschätzung nach heutigem Recht und nach den geplanten Regeln der Pflegereform. Dauer: etwa 5 Minuten.
Bereich 1 von 6
Mobilität
Wie gut kann sich die Person körperlich bewegen? Gemeint ist nur die Fähigkeit, nicht Orientierung.
Nicht beantwortete Fragen zählen als „selbstständig“. Ihre Antworten bleiben auf diesem Gerät und werden nicht übertragen.
So rechnet der Medizinische Dienst
Für jeden Bereich werden Einzelpunkte vergeben, in gewichtete Punkte umgerechnet und addiert. Maximal sind 100 Punkte möglich. Die Summe entscheidet über den Pflegegrad.
Begutachtung vorbereiten →- Mobilität10 %
- Geistige Fähigkeiten oder Verhalten (der höhere Wert)15 %
- Selbstversorgung40 %
- Umgang mit Krankheit und Therapie20 %
- Alltag und soziale Kontakte15 %
Häufige Fragen zum Rechner
- Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?
- Der Rechner bildet die sechs gewerteten Module der Begutachtung und die offizielle Gewichtung nach SGB XI nach. Bereich 5 ist vereinfacht. Er gibt eine gute Orientierung, ersetzt aber nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes.
- Warum zeigt der Rechner zwei Ergebnisse?
- Laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 sollen ab 2027 höhere Punkteschwellen und eine strengere Bewertung gelten. Wir zeigen deshalb das Ergebnis nach heutigem Recht und nach dem geplanten Recht.
- Werden meine Antworten gespeichert?
- Nur lokal in Ihrem Browser, damit Sie später weitermachen können. Es werden keine Antworten an uns übertragen.
Grundlage: SGB XI § 15 mit Anlagen 1 und 2 (geltende Fassung) sowie Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30.09.2026, Art. 1 Nr. 16 und 89. Stand: 10.10.2026.