Das Wichtigste in Kürze
- Die Begutachtung prüft die Selbstständigkeit in 6 Modulen, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
- Legen Sie Medikamentenplan, Arztberichte, Hilfsmittelliste und ein kurzes Pflegetagebuch bereit.
- Seien Sie beim Termin als pflegende Angehörige dabei und schildern Sie einen schwierigen, aber ehrlichen Alltagstag.
- Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie vorab einschätzen, welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passen könnte.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse meldet sich der Gutachterdienst für einen Hausbesuch an. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Der Besuch dauert meist etwa eine Stunde und findet in der häuslichen Umgebung statt.
Die Gutachterin oder der Gutachter stellt Fragen, beobachtet einfache Abläufe und spricht auch mit Ihnen als Angehörige. Es geht nicht um eine Prüfungssituation. Entscheidend ist, wie selbstständig Ihr Angehöriger den Alltag bewältigen kann und wo regelmäßig Hilfe nötig ist.
Das Gutachten erhalten Sie zusammen mit dem Bescheid der Pflegekasse, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Bewahren Sie beide Unterlagen gut auf. Sie sind die Grundlage, falls Sie später eine Höherstufung oder einen Widerspruch prüfen möchten, etwa mit dem Beitrag Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Tipp: Notieren Sie sich nach dem Termin kurz, worüber gesprochen wurde und was gezeigt werden konnte. Das hilft später, den Bescheid nachzuvollziehen.
Was bedeuten die 6 Module?
Der Pflegegrad wird aus sechs Modulen berechnet. Jedes Modul wird einzeln bewertet und danach gewichtet. Nicht jedes Modul zählt gleich viel für das Gesamtergebnis.
| Modul | Worum geht es? | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Aufstehen, Gehen, Treppen, Haltung im Alltag | 10 % |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Verstehen, Erkennen, Orientierung, Gespräch | zusammen 15 %, der höhere Wert zählt |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Unruhe, Ängste, Abwehr, nächtliche Auffälligkeiten | zusammen 15 %, der höhere Wert zählt |
| 4. Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang | 40 % |
| 5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Verbände, Arztbesuche, Therapien einhalten | 20 % |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte pflegen | 15 % |
Besonders wichtig ist Modul 4, die Selbstversorgung. Es fließt mit 40 Prozent in das Ergebnis ein. Auch Modul 5 ist mit 20 Prozent bedeutsam, etwa wenn täglich Medikamente gerichtet, Blutzucker gemessen oder Kompressionsstrümpfe angezogen werden müssen.
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich nach heutigem Recht ein Wert zwischen 0 und 100. Die Schwellen sind: Pflegegrad 1 von 12,5 bis unter 27, Pflegegrad 2 von 27 bis unter 47,5, Pflegegrad 3 von 47,5 bis unter 70, Pflegegrad 4 von 70 bis unter 90 und Pflegegrad 5 von 90 bis 100.
Wie sich Ihre Beobachtungen ungefähr einordnen lassen, zeigt der Pflegegrad-Rechner. Er ersetzt die Begutachtung nicht, hilft Ihnen aber, gezielter in den Termin zu gehen. Die einzelnen Schritte vom Antrag bis zum Bescheid erklärt Pflegegrad beantragen.
Welche Unterlagen legen Sie bereit?
Sie müssen keine perfekte Mappe abgeben. Eine übersichtliche Ablage hilft dem Gutachterdienst aber, die Situation schnell zu erfassen. Legen Sie alles auf einen Tisch und halten Sie Kopien bereit, falls etwas dagelassen werden soll.
- Versichertenkarte und Bescheide, falls bereits ein Pflegegrad besteht
- Aktueller Medikamentenplan mit Dosierung und Zeiten
- Wichtige Arztbriefe, Entlassberichte und Diagnoselisten
- Liste der Hilfsmittel, etwa Rollator, Pflegebett oder Hausnotruf
- Ihr Pflegetagebuch der letzten ein bis zwei Wochen
- Vollmacht oder Betreuungsnachweis, wenn Sie als Angehörige vertreten
- Notizzettel mit Ihren drei wichtigsten Alltagsproblemen
Wichtig: Berichte müssen nicht vollständig sein, um den Antrag zu stellen. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse sichert das Datum, Unterlagen können Sie für den Begutachtungstermin nachreichen.
Wie hilft ein Pflegetagebuch?
Ein Pflegetagebuch ist Ihre Gedächtnisstütze. Viele Familien unterschätzen im Termin, wie oft sie nachts, morgens oder zwischendurch helfen. Schreiben Sie ein bis zwei Wochen vor dem Besuch auf, was tatsächlich passiert.
Notieren Sie pro Tag kurz, bei welchen Tätigkeiten Sie unterstützen. Beispiele sind Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, Aufstehen oder Umlagern in der Nacht. Halten Sie auch fest, wie lange die Hilfe ungefähr dauert und ob Ihr Angehöriger Anleitung, Beaufsichtigung oder vollständige Übernahme braucht.
Wichtig sind auch besondere Situationen. Notieren Sie Unruhe in der Nacht, Weglauftendenz, Verweigerung von Medikamenten oder Schwierigkeiten bei Arztbesuchen. Solche Beobachtungen gehören zu den Modulen 2, 3 und 5 und lassen sich im Gespräch leicht vergessen.
Eine einfache Tabelle genügt:
| Datum und Zeit | Was war nötig? | Wie wurde geholfen? |
|---|---|---|
| Mo, 7.30 Uhr | Aufstehen, Waschen, Anziehen | Anleitung und teilweises Übernehmen, etwa 30 Minuten |
| Mo, 22.45 Uhr | Toilettengang in der Nacht | Begleiten und Stützen, danach wieder ins Bett helfen |
| Di, 12.00 Uhr | Medikamente und Mittagessen | Tabletten richten, beim Schneiden und Essen helfen |
Bringen Sie das Tagebuch zum Termin mit und bieten Sie es aktiv an. Es zeigt den Alltag ehrlicher, als es eine allgemeine Beschreibung könnte.
Wie verhalten Sie sich beim Termin?
Seien Sie als vertraute Person unbedingt dabei. Viele Pflegebedürftige schätzen sich aus Stolz oder Unsicherheit selbstständiger ein, als sie sind. Ihre Aufgabe ist es, freundlich und sachlich zu ergänzen, nicht zu übertreiben.
Schildern Sie einen schwierigen, aber ehrlichen Tag. Sagen Sie nicht pauschal, dass alles gut klappt, wenn Sie täglich mehrfach helfen. Beschreiben Sie konkret, was ohne Ihre Hilfe nicht gelingen würde. Zeigen statt erzählen hilft: Lassen Sie den Gutachter sehen, wie das Aufstehen, Gehen oder Anziehen tatsächlich abläuft.
Bereiten Sie zwei oder drei Sätze für typische Fragen vor:
Mein Vater braucht morgens und abends Hilfe beim Waschen und Anziehen. Allein in die Dusche geht nicht sicher. Nachts begleite ich ihn zur Toilette, weil er ohne Stütze stürzen würde.
Meine Mutter nimmt ihre Medikamente nur mit Erinnerung und Kontrolle. Termine beim Arzt organisiere und begleite ich, allein findet sie sich nicht mehr zurecht.
Fragen Sie nach, wenn etwas unklar bleibt. Sie dürfen wissen, welche Beobachtungen festgehalten wurden und wie es weitergeht. Der Bescheid kommt laut Gesetz spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang, bei Verzögerung durch die Kasse gibt es 70 Euro je begonnener Woche.
Tipp: Drängen Sie Ihren Angehörigen vor dem Termin zu nichts Ungewohntem. Normale Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät oder Rollator sollten wie immer benutzt werden, damit der Alltag realistisch sichtbar wird.
Wenn bereits Unterstützung durch Nachbarn, einen Pflegedienst oder anerkannte Angebote besteht, sprechen Sie das offen an. Das spricht nicht gegen den Pflegegrad. Es zeigt, dass Hilfe nötig ist und organisiert werden musste.
Was ist für 2027 geplant laut Kabinettsentwurf?
Pflegereform 2027: Laut Kabinettsentwurf ist eine strengere Einstufung geplant. Die Schwellen sollen steigen auf Pflegegrad 1 von 15 bis unter 30, Pflegegrad 2 von 30 bis unter 50 und Pflegegrad 3 von 50 bis unter 70. Auch die Bewertung in Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung soll strenger werden.
Für die Begutachtung ist vor allem der geplante Stichtag wichtig. Maßgeblich soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sein. Wer bis zum 31.12.2026 beantragt, würde danach noch nach heutigen Regeln begutachtet. Bei Wiederholungsbegutachtungen soll dagegen der Tag der Begutachtung zählen.
Diese Regeln sind laut Kabinettsentwurf geplant, aber noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich. Bereiten Sie den aktuellen Termin deshalb nach geltendem Recht vor und lassen Sie sich zusätzlich neutral beraten, etwa bei der Fachstelle Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn oder Ihrer Pflegekasse.
Einen Überblick über lokale Anlaufstellen finden Sie unter Pflege in Bonn. Was sich bei den Leistungen ändern könnte, fasst die Leistungsübersicht zusammen.
Häufige Fragen
Muss mein Angehöriger beim Termin alles selbst zeigen?
Nein. Es geht darum, was im Alltag selbstständig gelingt und was nicht. Wenn etwas nur mit Ihrer Hilfe sicher klappt, sagen Sie das dazu. Niemand erwartet, dass Ihr Angehöriger sich überfordert oder ohne Hilfsmittel zeigt.
Was tun, wenn der Termin an einem guten Tag stattfindet?
Sprechen Sie das offen an. Schildern Sie, wie häufig gute und schlechte Tage vorkommen und was an schlechten Tagen nötig ist. Ihr Pflegetagebuch hilft, den Verlauf der letzten Wochen sachlich zu belegen.
Darf ich als Tochter oder Sohn beim Termin dabei sein?
Ja, das ist sogar ausdrücklich sinnvoll. Sie kennen den Alltag am besten und können ergänzen, was Ihr Angehöriger aus Unsicherheit oder Scham weglässt. Bringen Sie bei Bedarf eine Vollmacht mit.
Was passiert, wenn wir mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind?
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Lesen Sie dazu Widerspruch gegen den Pflegegrad. Verschlechtert sich der Zustand später, ist jederzeit eine Höherstufung möglich.
Quellen
- BMG: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- SGB XI auf gesetze-im-internet.de
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
- Bundesstadt Bonn: Fachstelle Alter und Pflege
Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.



