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Pflegereform 2027: Kabinettsentwurf beschlossen. Was sich ändern soll

SeniorenWohl

Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026

Pflegereform 2027: Was sich ändern soll.

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Aber der Entwurf ist konkret, und eine Regel betrifft Sie vielleicht schon jetzt: Es soll das Recht am Tag der Antragstellung gelten.

82 Tagebis zu den geplanten neuen Regeln
Älteres Ehepaar liest gemeinsam die Zeitung am Esstisch

Die sechs wichtigsten Punkte

01

Strengere Einstufung

Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, PG 2 ab 30 statt 27, PG 3 ab 50 statt 47,5. Auch die Bewertung einzelner Bereiche wird strenger.

02

Bestandsschutz

Wer bereits einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Regeln.

03

Neue Budgets

Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget (380 bis 1.080 €), Sachleistung zum Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 €).

04

Pflegegrad 1

Der häusliche Entlastungsbetrag von 131 € soll entfallen. Beratung, Hilfsmittel und Wohnumfeld-Zuschuss bleiben.

05

Sozialraumbudget

Ersetzt den Entlastungsbetrag ab PG 2: 175 € pro Monat, aber nur für anerkannte Alltagshilfen.

06

Überbrückungsbudget

Bis 2.285 € im Jahr für akute Notlagen, z. B. wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt.

Zeitplan

  1. 30.09.2026

    Kabinettsbeschluss

    Die Bundesregierung beschließt den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG).

  2. Herbst 2026

    Bundestag und Bundesrat

    Das parlamentarische Verfahren läuft. Änderungen am Entwurf sind noch möglich.

  3. 31.12.2026

    Letzter Tag nach altem Recht

    Laut Entwurf zählt das Recht am Tag der Antragstellung. Anträge bis heute laufen nach heutigen Schwellen.

  4. 01.01.2027

    Geplantes Inkrafttreten

    Neue Schwellen, Budgets und Überbrückungsbudget. Die Bearbeitungsfrist soll bis 30.04.2027 ausgesetzt werden.

  5. 01.07.2027

    Strukturreform angestrebt

    Eine Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine größere Reform machen.

  6. 01.01.2029

    Dynamisierung und Pflegebegleitung

    Jährliche Anpassung der Leistungen und verpflichtende Pflegebegleitung für Pflegegeld-Beziehende.

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