
Pflegegrad 2026 beantragen: Warum jetzt der Antrag zählt
Wer 2026 einen Pflegegrad beantragt, wird laut Kabinettsentwurf noch nach altem Recht begutachtet. So sichern Sie das Antragsdatum – mit Mustertext.
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Pflegereform 2027: Kabinettsentwurf beschlossen. Was sich ändern soll
Stand: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Aber der Entwurf ist konkret, und eine Regel betrifft Sie vielleicht schon jetzt: Es soll das Recht am Tag der Antragstellung gelten.

Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, PG 2 ab 30 statt 27, PG 3 ab 50 statt 47,5. Auch die Bewertung einzelner Bereiche wird strenger.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Regeln.
Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget (380 bis 1.080 €), Sachleistung zum Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 €).
Der häusliche Entlastungsbetrag von 131 € soll entfallen. Beratung, Hilfsmittel und Wohnumfeld-Zuschuss bleiben.
Ersetzt den Entlastungsbetrag ab PG 2: 175 € pro Monat, aber nur für anerkannte Alltagshilfen.
Bis 2.285 € im Jahr für akute Notlagen, z. B. wenn die pflegende Person plötzlich ausfällt.
30.09.2026
Kabinettsbeschluss
Die Bundesregierung beschließt den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG).
Herbst 2026
Bundestag und Bundesrat
Das parlamentarische Verfahren läuft. Änderungen am Entwurf sind noch möglich.
31.12.2026
Letzter Tag nach altem Recht
Laut Entwurf zählt das Recht am Tag der Antragstellung. Anträge bis heute laufen nach heutigen Schwellen.
01.01.2027
Geplantes Inkrafttreten
Neue Schwellen, Budgets und Überbrückungsbudget. Die Bearbeitungsfrist soll bis 30.04.2027 ausgesetzt werden.
01.07.2027
Strukturreform angestrebt
Eine Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine größere Reform machen.
01.01.2029
Dynamisierung und Pflegebegleitung
Jährliche Anpassung der Leistungen und verpflichtende Pflegebegleitung für Pflegegeld-Beziehende.

Wer 2026 einen Pflegegrad beantragt, wird laut Kabinettsentwurf noch nach altem Recht begutachtet. So sichern Sie das Antragsdatum – mit Mustertext.
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Pflegegrad 1 und Pflegereform 2027: Was laut Entwurf wegfällt, was bleibt – und wie Sie die 131 Euro Entlastungsbetrag jetzt noch nutzen.
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