Das Wichtigste in Kürze
- Laut Kabinettsentwurf soll für Pflegegrad 1 ab 2027 der häusliche Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat entfallen. Stand 10.10.2026 ist das geplant, nicht beschlossen.
- Ihren Pflegegrad 1 verlieren Sie dadurch nicht: Bestandsschutz bedeutet, dass allein die neuen Schwellen und die strengere Bewertung keinen Grad wegnehmen.
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag 2026 noch vollständig: Erstattung gegen Belege, Reste aus 2026 sind bis 30.06.2027 nutzbar.
- Hat sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Wer bis 31.12.2026 beantragt, soll laut Entwurf noch nach heutigem Recht begutachtet werden.
Was ändert sich für Pflegegrad 1 ab 2027?
Pflegegrad 1 ist heute vor allem eine Einstiegshilfe für den Alltag zu Hause. Pflegegeld oder Pflegesachleistung gibt es in diesem Grad nicht. Die wichtigste monatliche Unterstützung ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro.
Genau hier setzt der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 an. Laut Entwurf soll der Entlastungsbetrag ab 2027 zu einem Sozialraumbudget für die Pflegegrade 2 bis 5 werden. Für Pflegegrad 1 soll der häusliche Entlastungsbetrag entfallen.
Pflegereform 2027: Alle Aussagen zur Reform sind Stand 10.10.2026 und laut Kabinettsentwurf geplant. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
Das bedeutet in der Übersicht:
| Leistung | Heute (2026) mit Pflegegrad 1 | Laut Kabinettsentwurf ab 2027 geplant |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat | Ja, für häusliche Pflege, Erstattung gegen Belege | Soll für Pflegegrad 1 entfallen |
| Sozialraumbudget 175 Euro im Monat | Gibt es noch nicht | Nur für Pflegegrade 2 bis 5 geplant |
| Pflegegrad 1 selbst | Besteht nach Begutachtung | Bleibt durch Bestandsschutz erhalten |
| Beratung, Hilfsmittel, Wohnanpassung, digitale Angebote | Ja, siehe unten | Bleiben laut Entwurf erhalten |
Die geplante Übersicht über alle Budgets finden Sie in der Leistungsübersicht 2026 und geplant 2027.
Verlieren Sie Ihren Pflegegrad 1 durch die Reform?
Nein, nicht allein wegen der Reform. Das ist für viele Familien die wichtigste Nachricht.
Der Entwurf sieht strengere Schwellen vor: Künftig soll Pflegegrad 1 bei 15 bis unter 30 Punkten beginnen, heute sind es 12,5 bis unter 27 Punkte. Auch die Bewertung in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung soll strenger werden. Die gleiche Einschränkung ergibt dann teils weniger Punkte.
Für Menschen, die ihren Grad bereits haben, gilt laut Entwurf ein Bestandsschutz. Wer bereits einen Pflegegrad hat, verliert ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen oder der neuen Bewertung. Eine Herabstufung bleibt nur möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich verbessert hat.
Wichtig: Bestandsschutz schützt den Pflegegrad selbst, nicht jede einzelne Leistung in gleicher Höhe. Dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 laut Entwurf entfällt, ist eine geplante Leistungsänderung und kein Verlust des Grades.
Was bleibt Ihnen mit Pflegegrad 1 erhalten?
Auch wenn der Entlastungsbetrag laut Entwurf wegfällt, bleibt Pflegegrad 1 nicht leer. Laut Kabinettsentwurf behält Pflegegrad 1 unter anderem diese Hilfen:
- Pflegebegleitung und Beratung, darunter der freiwillige halbjährliche Beratungsbesuch
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat
- Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 Euro je Maßnahme
- Digitale Pflegeanwendungen bis 40 Euro im Monat plus ergänzende Unterstützung bis 30 Euro im Monat
- Pflegekurse für Angehörige
Der Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen von 224 Euro im Monat bleibt nach geltendem Recht ebenfalls eine eigene Leistung. Ob und wie einzelne Details ab 2027 ausgestaltet werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Besonders wertvoll ist die Beratung. Mit Pflegegrad 1 haben Sie heute Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, freiwillig. Laut Entwurf gilt die heutige Regelung zu Beratungsbesuchen bis 31.12.2028 weiter. Neu geplant sind in den ersten drei Monaten nach einem erstmaligen Pflegegrad bis zu zwei zusätzliche Beratungen, auch für Pflegegrad 1.
Nutzen Sie dieses Angebot. Eine gute Beratung zeigt, welche Hilfsmittel, welche Wohnanpassung und welche Alltagsangebote in Ihrer Lage wirklich helfen. In Bonn berät die Fachstelle Alter und Pflege kostenlos und trägerunabhängig, auch bei Hausbesuchen. Mehr Anlaufstellen bündelt Pflege in Bonn.
Wie nutzen Sie die 131 Euro 2026 noch sinnvoll?
Bis Ende 2026 gilt das heutige Recht. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden in häuslicher Pflege zu, bis 131 Euro im Monat, ohne vorherigen Antrag, als Erstattung gegen Belege.
Zweckgebunden ist er unter anderem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, also Reste aus 2026 bis zum 30.06.2027.
Prüfen Sie deshalb jetzt in Ruhe diese drei Punkte:
- Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem noch offenen Restbetrag für 2026. Reichen Sie fehlende Belege rechtzeitig ein.
- Suchen Sie im Angebotsfinder NRW nach anerkannten Alltagsangeboten in Ihrer Nähe, etwa Betreuung, Hilfe im Haushalt oder Begleitung.
- Klären Sie in NRW auch die Nachbarschaftshilfe: Einzelpersonen können nach einem Kurs über den Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Informationen bieten Nachbarschaftshilfe NRW und das Land NRW.
Tipp: Heben Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise von Anfang an geordnet auf. Der Entlastungsbetrag wird gegen Belege erstattet, nicht als Vorschuss gezahlt. Eine einfache Mappe mit Monat, Angebot und Betrag erspart Rückfragen.
Ausführliche Beispiele und Schritte erklärt der Beitrag Entlastungsbetrag 131 Euro nutzen.
Ist Pflegegrad 1 noch ausreichend oder brauchen Sie mehr?
Viele Familien merken nach einiger Zeit, dass die Selbstversorgung schwerer fällt oder Gedächtnis und Orientierung nachlassen. Pflegegrad 1 deckt dann den Alltag nicht mehr ab.
Eine Höherstufung können Sie jederzeit beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat. Der Pflegegrad-Rechner zeigt Ihnen eine erste Orientierung nach heutigem Recht und nach geplantem Recht 2027.
Für die Einstufung prüft der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten, Medicproof bei privat Versicherten, sechs Bereiche. Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent, danach der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent. Mobilität zählt 10 Prozent, kognitive Fähigkeiten oder Verhalten und psychische Problemlagen zusammen 15 Prozent, wobei der höhere Wert zählt, sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte 15 Prozent.
Wenn Sie eine Höherstufung überlegen, hilft ein Pflegetagebuch über zwei bis drei Wochen: Was gelingt allein, wobei wird Hilfe gebraucht, wie oft und wie lange? Bitten Sie Hausarztpraxis und Angehörige um ehrliche Beobachtungen. Schildern Sie bei der Begutachtung einen typischen schwierigen Tag, ohne zu beschönigen.
Wichtig: Wer bis 31.12.2026 einen Antrag stellt, wird laut Entwurf noch nach heutigen Regeln begutachtet. Maßgeblich soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sein. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse sichert das Datum. Wie das geht, erklärt Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen
Fällt Pflegegrad 1 ab 2027 ganz weg?
Nein. Laut Kabinettsentwurf soll der Pflegegrad als solcher durch Bestandsschutz erhalten bleiben. Was laut Entwurf entfällt, ist der häusliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1. Beratung, Hilfsmittel, Wohnzuschuss, digitale Angebote und Pflegekurse sollen bleiben.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag aus 2026?
Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Reste aus 2026 sind danach noch bis 30.06.2027 nutzbar. Klären Sie den Restbetrag und die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Sollte ich 2026 noch eine Höherstufung beantragen?
Wenn sich der Zustand tatsächlich verschlechtert hat, ja. Eine Höherstufung ist jederzeit möglich. Wer bis 31.12.2026 beantragt, wird laut Entwurf noch nach heutigen Schwellen und heutiger Bewertung begutachtet. Lassen Sie sich im Zweifel von der Pflegekasse oder der Fachstelle Alter und Pflege in Bonn neutral beraten.
Bekomme ich ab 2027 das neue Sozialraumbudget mit Pflegegrad 1?
Laut Kabinettsentwurf nein. Das geplante Sozialraumbudget von 175 Euro im Monat ist nur für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Es soll zudem nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten, nicht mehr für ambulante Pflegedienste.
Quellen
- BMG: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
- BMG-Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss
- Angebotsfinder NRW
- Bundesstadt Bonn: Fachstelle Alter und Pflege
Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.



