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Pflegereform 2027: Kabinettsentwurf beschlossen. Was sich ändern soll

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Entlastungsbetrag 131 €: So nutzen Sie ihn in Bonn

Erfahren Sie, wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können, wie die Erstattung funktioniert und wie Sie anerkannte Hilfen in Bonn und NRW finden.

Redaktion SeniorenWohlAktualisiert am 6 Min. Lesezeit Mit Quellen belegt
Nachbarschaftshelferin hilft einer älteren Frau mit den Einkäufen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei häuslicher Pflege stehen in allen Pflegegraden bis zu 131 € Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung.
  • Der Betrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet geeignete Leistungen gegen Belege; ein vorheriger Antrag ist nicht nötig.
  • Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Anerkannte Alltagshilfen finden Sie im Angebotsfinder NRW. Auch qualifizierte Nachbarschaftshilfe kann infrage kommen.
  • Ein Sozialraumbudget von 175 € monatlich für Pflegegrad 2 bis 5 ist geplant laut Kabinettsentwurf, aber noch kein geltendes Recht.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag soll die häusliche Pflege unterstützen und Angehörige entlasten. Er beträgt nach geltendem Recht bis zu 131 € monatlich. Anders als Pflegegeld wird er nicht einfach als frei verwendbarer Betrag ausgezahlt.

Sie können damit bestimmte Angebote finanzieren und geeignete Ausgaben gegen Belege erstatten lassen. Das ist besonders nützlich, wenn weniger die Körperpflege als der Alltag schwierig geworden ist: Einkäufe, Unterstützung im Haushalt oder eine passende Begleitung können für die Familie viel verändern.

Der Anspruch besteht bei häuslicher Pflege in allen Pflegegraden, also auch bei Pflegegrad 1. Ein vorheriger Antrag ist dafür nicht nötig. Trotzdem sollten Sie vor einer Beauftragung klären, ob das konkrete Angebot die Voraussetzungen erfüllt; sonst kann eine Rechnung bei Ihnen hängen bleiben.

Wofür können Sie den Betrag einsetzen?

Nach heutigem Recht kommen folgende Leistungsbereiche infrage:

Leistungsbereich Was Sie vorher klären sollten
Tages- oder Nachtpflege Welche Kostenpositionen über den Entlastungsbetrag erstattet werden können
Kurzzeitpflege Welche Positionen der Rechnung dafür geeignet sind
Ambulanter Pflegedienst Welche Leistungen aus dem Entlastungsbetrag abrechenbar sind
Nach Landesrecht anerkannte Unterstützung im Alltag Ob das konkrete Angebot anerkannt ist und passende Belege ausstellt

Bei ambulanten Pflegediensten gilt eine wichtige Grenze: In Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für Leistungen der Selbstversorgung, also etwa Körperpflege, eingesetzt werden. Eine pauschale Aussage wie „jede Pflegedienstrechnung passt“ wäre deshalb falsch.

Wichtig: Fragen Sie nicht nur, ob ein Anbieter Haushaltshilfe oder Betreuung anbietet. Fragen Sie ausdrücklich, ob genau diese Leistung über Ihren Entlastungsbetrag erstattungsfähig ist.

Hilfe im Alltag und Pflegeeinsätze können sich ergänzen. Wenn zusätzlich regelmäßige Körperpflege durch einen Dienst nötig ist, prüfen Sie die Unterschiede zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. So ordnen Sie die verschiedenen Leistungen richtig zu.

Wie finden Sie anerkannte Angebote in Bonn und NRW?

Der Angebotsfinder NRW führt anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag auf. Nutzen Sie ihn als Ausgangspunkt für die Suche in Ihrer Umgebung. Schauen Sie anschließend genauer hin: Passt die angebotene Unterstützung zu den Wünschen Ihrer Angehörigen und zum tatsächlichen Hilfebedarf?

Eine passende Anfrage könnte so aussehen:

Ich suche Unterstützung im Alltag für eine Person mit Pflegegrad in Bonn. Ist Ihr konkretes Angebot für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag anerkannt? Welche Leistungen bieten Sie an, und welche Unterlagen bekommen wir für die Erstattung?

Beschreiben Sie dabei nicht nur den Pflegegrad. Sagen Sie, ob Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt oder bei der Alltagsgestaltung gebraucht wird. Je klarer die Aufgabe ist, desto leichter lässt sich beurteilen, ob das Angebot wirklich hilft.

Die Fachstelle Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn berät kostenlos und trägerunabhängig, auch bei Hausbesuchen. Sie ist eine neutrale Anlaufstelle, wenn Sie Leistungen noch nicht auseinanderhalten können oder sich mit der Suche schwertun. Weitere lokale Orientierung finden Sie unter Pflege in Bonn.

Kann Nachbarschaftshilfe über den Betrag bezahlt werden?

In NRW können Einzelpersonen nach einem Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag erhalten. Informationen dazu bieten das Portal Nachbarschaftshilfe NRW und das zuständige Landesministerium. Eine hilfreiche Person aus dem Umfeld ist aber nicht allein deshalb automatisch für die Erstattung geeignet.

Klären Sie vorab, welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein müssen und welche Nachweise die Pflegekasse benötigt. Beschreiben Sie, wer helfen möchte und welche Tätigkeiten geplant sind. Lassen Sie sich die Anforderungen erklären, bevor Sie Ausgaben einplanen.

Auch bei vertrauten Personen lohnt sich eine klare Absprache. Welche Aufgaben werden übernommen? Wann findet die Unterstützung statt? Wer bewahrt Belege auf und kümmert sich um die Erstattung? Solche Fragen schützen das gute nachbarschaftliche Verhältnis vor späteren Missverständnissen.

Wie läuft die Erstattung praktisch ab?

Der Entlastungsbetrag wird gegen Belege erstattet. Die genaue Abwicklung sollten Sie mit Ihrer Pflegekasse und dem Anbieter besprechen. Eine geordnete Dokumentation hilft dabei, Fragen zur Rechnung schneller zu beantworten.

  1. Klären Sie bei der Pflegekasse, welche Beträge für Sie noch verfügbar sind.
  2. Prüfen Sie, ob das gewählte Angebot für den vorgesehenen Einsatz anerkannt beziehungsweise geeignet ist.
  3. Lassen Sie sich Leistung, Abrechnung und mögliche eigene Kosten erklären.
  4. Bewahren Sie Rechnungen und Leistungsnachweise zusammen auf.
  5. Reichen Sie die Belege nach den Vorgaben Ihrer Pflegekasse ein und kontrollieren Sie die Erstattung.

Notieren Sie neben jeder Rechnung, ob sie bereits eingereicht und erstattet wurde. Wenn mehrere Familienmitglieder die Organisation übernehmen, sollte klar sein, wer den Überblick behält. Sonst gehen Unterlagen schnell zwischen Anbieter, Angehörigen und Pflegekasse verloren.

Tipp: Fragen Sie vor dem ersten Einsatz: „Welche Unterlagen brauchen Sie von uns, und was müssen wir selbst bei der Pflegekasse einreichen?“ Eine verständliche Antwort ist hilfreicher als eine bloße Zusage, dass „die Kasse schon zahlt“.

Bis wann können Sie nicht verbrauchte Beträge nutzen?

Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Sie sind damit bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Für nicht verbrauchte Beträge aus 2026 ist das der 30.06.2027.

Fragen Sie die Pflegekasse gezielt nach dem verfügbaren Restbetrag und dessen Herkunft. Ein Gesamtbetrag allein hilft wenig, wenn unklar bleibt, welcher Anteil aus dem Vorjahr stammt. Markieren Sie den Übertrag in Ihren Unterlagen, damit er bei der Planung nicht übersehen wird.

Der Entlastungsbetrag ist kein Anlass, unnötige Hilfe einzukaufen. Überlegen Sie stattdessen, welche wiederkehrende Belastung sich damit konkret verringern lässt. Eine passende Unterstützung bringt mehr als eine Leistung, die nur gebucht wird, um ein Budget auszuschöpfen.

Was ist mit dem Sozialraumbudget ab 2027 geplant?

Pflegereform 2027: Ein Sozialraumbudget ist geplant laut Kabinettsentwurf. Stand 10.10.2026 ist die Reform noch kein geltendes Gesetz; Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Für Pflegegrad 2 bis 5 sind geplant laut Kabinettsentwurf 175 € monatlich vorgesehen; für Personen unter 25 Jahren 300 €. Die Nutzung soll geplant laut Kabinettsentwurf auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einschließlich von Pflegekassen anerkannter Nachbarschaftshilfe beschränkt werden. Geplant laut Kabinettsentwurf ist außerdem, dass ambulante Pflegedienste nicht mehr aus diesem Budget bezahlt werden können.

Für Pflegegrad 1 soll der häusliche Entlastungsbetrag geplant laut Kabinettsentwurf entfallen. Diese geplante Änderung ist für Familien wichtig, die damit derzeit Alltagshilfe finanzieren. Sie darf aber nicht mit einem bereits geltenden Wegfall verwechselt werden.

Die Leistungsübersicht 2026 und geplant 2027 hilft, heutige Ansprüche und Entwurfspläne getrennt zu betrachten. Weitere Hintergründe finden Sie im Ratgeber zu Pflegegrad 1 und der geplanten Reform.

Häufige Fragen

Wird mir der Entlastungsbetrag automatisch überwiesen?

Nein. Er ist zweckgebunden und wird gegen geeignete Belege erstattet. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig, aber die Leistung muss die Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich damit jede private Haushaltshilfe bezahlen?

Nein, eine beliebige private Vereinbarung reicht nicht automatisch aus. Bei Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung wichtig; für Nachbarschaftshilfe gelten in NRW entsprechende Voraussetzungen.

Verfällt der Betrag am Jahresende?

Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Lassen Sie sich den verfügbaren Übertrag von der Pflegekasse erklären.

Gelten die 175 € schon heute?

Nein. Das Sozialraumbudget ist geplant laut Kabinettsentwurf. Nach heutigem Recht gilt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich.

Quellen

Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.

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