Das Wichtigste in Kürze
- Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse genügt als Antrag und sichert das Antragsdatum.
- Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang über den Antrag entscheiden.
- Verzögert die Kasse die Entscheidung schuldhaft, stehen Ihnen 70 Euro je begonnener Woche Verzögerung zu.
- Laut Kabinettsentwurf ist für 2027 eine strengere Einstufung geplant: Ein Antrag noch 2026 sichert die Begutachtung nach heutigem Recht, Stand 10.10.2026.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad kann jede Person beantragen, die voraussichtlich auf Unterstützung angewiesen ist. Angehörige unterstützen häufig dabei und übernehmen Telefonate oder Schriftwechsel. Entscheidend ist, dass der Antrag bei der richtigen Stelle ankommt.
Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Voraussetzung ist neben der Pflegebedürftigkeit eine Vorversicherungszeit: In den letzten zehn Jahren müssen mindestens zwei Jahre Versicherung vorliegen.
Tipp: Warten Sie nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind. Das Antragsdatum ist wichtiger als eine perfekte Mappe, denn Leistungen beginnen frühestens ab Antragstellung.
In 5 Schritten zum Pflegegrad
Der Weg zum Pflegegrad folgt immer demselben Ablauf. Wenn Sie diese Reihenfolge kennen, müssen Sie unterwegs weniger nachfragen.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ein Anruf genügt als formloser Antrag. Alternativ schreiben Sie einen kurzen Brief oder eine E-Mail. Bitten Sie in jedem Fall um eine schriftliche Bestätigung des Eingangsdatums.
- Fragebogen und Unterlagen vorbereiten. Nach dem Antrag schickt Ihnen die Pflegekasse in der Regel Formulare. Tragen Sie Diagnosen, Medikamente und Hilfebedarf im Alltag ein. Legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wahrnehmen. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht Sie zu Hause oder in der Einrichtung. Sie prüft sechs Bereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags.
- Gutachten und Bescheid erhalten. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Das Gutachten wird mit dem Bescheid zugesandt, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Lesen Sie beide Unterlagen in Ruhe.
- Leistungen abrufen oder Widerspruch prüfen. Mit dem Pflegegrad können Sie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder weitere Hilfen nutzen. Wirkt der Bescheid falsch, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich der Zustand später, ist jederzeit eine Höherstufung möglich.
Eine mögliche Formulierung für den ersten Schritt lautet:
Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für meine Mutter / meinen Vater / mich. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Antrags mit Datum. Über den Termin für die Begutachtung informieren Sie mich bitte rechtzeitig.
Die Leistungen setzen einen Antrag voraus und beginnen frühestens, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag später als im Monat des Eintritts gestellt, gibt es Leistungen ab Beginn des Antragsmonats. Einen Überblick gibt die Leistungsübersicht.
Welche Fristen gelten für Antrag und Begutachtung?
Viele Familien fragen sich, wie lange alles dauert. Das Gesetz nennt dafür klare Fristen. Sie müssen diese nicht auswendig wissen, aber sie helfen Ihnen beim Nachfragen.
| Situation | Frist |
|---|---|
| Regelfall nach Antragseingang | Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang |
| Aufenthalt in Krankenhaus, Reha oder Hospiz unter bestimmten Voraussetzungen | Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag, zum Beispiel wenn sie zur Sicherstellung der Weiterversorgung nötig ist oder Pflegezeit angekündigt wurde |
| Palliativversorgung zu Hause | ebenfalls verkürzte Fristen möglich |
Maßgeblich sind Arbeitstage, nicht Kalendertage. Die verkürzte Frist im Krankenhaus gilt nicht automatisch für jeden Aufenthalt. Sie greift unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn ohne schnelle Begutachtung die Versorgung nach der Entlassung nicht gesichert wäre.
Wichtig: Notieren Sie sich das Datum Ihres Antrags und fragen Sie nach etwa zwei Wochen bei der Pflegekasse nach dem Stand. So bemerken Sie früh, ob noch Unterlagen fehlen oder der Begutachtungstermin bereits geplant ist.
Für Familien in Bonn gilt zusätzlich: Die Fachstelle Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn berät kostenlos und trägerunabhängig, auch bei Hausbesuchen. Weitere lokale Anlaufstellen bündelt Pflege in Bonn.
Was bedeutet die 70-Euro-Regel bei Verzögerung?
Hält die Pflegekasse die Frist von 25 Arbeitstagen nicht ein, haben Sie einen gesetzlichen Ausgleich. Die Kasse zahlt dann 70 Euro je begonnener Woche Verzögerung. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung von der Kasse zu vertreten ist.
Ein Beispiel: Trifft der Bescheid vier Wochen zu spät ein und hat die Kasse die Verzögerung verursacht, sind für jede begonnene Woche der Verzögerung 70 Euro fällig. Sie müssen diesen Anspruch nicht besonders begründen. Weisen Sie die Pflegekasse schriftlich auf die Fristüberschreitung hin und bitten Sie um Prüfung.
Die 70-Euro-Regel gilt nicht, wenn die pflegebedürftige Person bereits vollstationär versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 festgestellt ist. In allen anderen Versorgungsformen bleibt sie bestehen.
Bewahren Sie alle Nachweise in einem Ordner auf: Bestätigung des Antragseingangs, Schriftwechsel mit der Kasse und das Datum auf dem Bescheid.
Was steht im Bescheid und im Gutachten?
Der Bescheid nennt den festgestellten Pflegegrad oder die Ablehnung. Er enthält außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, wohin und bis wann Sie Widerspruch einlegen können.
Das Gutachten erklärt, wie die Einstufung zustande kam. Es bewertet sechs Module mit unterschiedlichem Gewicht: Mobilität mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen mit 20 Prozent sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhalten und psychische Problemlagen fließen zusammen mit 15 Prozent ein, wobei der höhere der beiden Werte zählt.
Die Punkte entscheiden über den Pflegegrad nach heutigem Recht: Pflegegrad 1 von 12,5 bis unter 27 Punkten, Pflegegrad 2 von 27 bis unter 47,5 Punkten, Pflegegrad 3 von 47,5 bis unter 70 Punkten, Pflegegrad 4 von 70 bis unter 90 Punkten und Pflegegrad 5 von 90 bis 100 Punkten.
Lesen Sie das Gutachten mit einem Stift in der Hand. Markieren Sie Stellen, die Ihren Alltag falsch beschreiben. Solche Notizen helfen bei einem möglichen Widerspruch.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Ein Bescheid ist kein Endpunkt. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Hilfebedarf unterschätzt wurde, haben Sie zwei Wege.
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Die Begründung können Sie nachreichen. Beschreiben Sie dann konkret, wobei im Alltag Hilfe nötig ist und was im Gutachten fehlt.
Den Ablauf mit Frist und Musterbrief erklärt der Beitrag Widerspruch gegen den Pflegegrad. Dort finden Sie auch Hinweise, welche Unterlagen eine erneute Prüfung unterstützen.
Verschlechtert sich der Zustand erst später, beantragen Sie eine Höherstufung. Das ist jederzeit möglich und folgt demselben Verfahren mit Antrag und erneuter Begutachtung. Auch dafür gilt: Das Datum des neuen Antrags sichert den Beginn möglicher höherer Leistungen.
Was ist für 2027 geplant laut Kabinettsentwurf?
Die Pflegereform ist laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 geplant, aber noch kein geltendes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.
Pflegereform 2027: Laut Kabinettsentwurf ist eine strengere Einstufung geplant. Die Schwellen sollen steigen auf 15 bis unter 30 Punkte für Pflegegrad 1, 30 bis unter 50 für Pflegegrad 2 und 50 bis unter 70 für Pflegegrad 3. Auch die Bewertung in Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung soll strenger werden.
Für Ihren Antrag ist der geplante Stichtag wichtig. Maßgeblich soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sein. Wer bis zum 31.12.2026 beantragt, soll nach heutigem Recht begutachtet werden. Bei Wiederholungsbegutachtungen soll dagegen der Tag der Begutachtung zählen.
Gleichzeitig soll die 25-Arbeitstage-Frist vom 1.1. bis 30.4.2027 vorübergehend ausgesetzt werden, mit Ausnahme besonders dringlicher Fälle. Hintergrund sind laut Entwurf erwartete Vorzieheffekte durch viele Anträge. Wer einen Antrag plant, sollte ihn deshalb nicht auf den Jahreswechsel schieben.
Bereits festgestellte Pflegegrade sollen durch die neuen Schwellen allein nicht verloren gehen. Eine Herabstufung soll weiter möglich bleiben, wenn sich der Zustand tatsächlich verbessert hat. Ob Sie noch 2026 beantragen sollten, hängt von Ihrer Situation ab. Die Pflegekasse und die Fachstelle Alter und Pflege in Bonn beraten dazu unabhängig.
Häufige Fragen
Reicht ein Anruf bei der Pflegekasse als Antrag?
Ja. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben sichert das Antragsdatum. Bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung und reichen Sie Formulare und Unterlagen danach in Ruhe nach.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Im Regelfall muss der Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen. In bestimmten dringlichen Situationen, etwa im Krankenhaus oder in der Palliativversorgung zu Hause, gelten verkürzte Fristen.
Was passiert, wenn die Pflegekasse zu spät entscheidet?
Bei einer von der Kasse zu vertretenden Verzögerung zahlt sie 70 Euro je begonnener Woche. Weisen Sie schriftlich auf die Fristüberschreitung hin. Die Regel gilt nicht bei vollstationärer Versorgung mit mindestens Pflegegrad 2.
Kann ich den Antrag auch für meine Eltern stellen?
Familien organisieren den Antrag sehr häufig gemeinsam. Wenden Sie sich mit Ihrem Angehörigen zusammen an die Pflegekasse und klären Sie dort, welche Vollmacht oder Unterschrift für den Schriftwechsel nötig ist. Die ersten Schritte fasst auch der Beitrag Eltern pflegebedürftig: Was tun zusammen.
Was gilt, wenn sich der Zustand nach dem Antrag verschlechtert?
Schildern Sie die Veränderung bei der Begutachtung ehrlich und halten Sie Beispiele aus dem Alltag fest. Nach dem Bescheid können Sie Widerspruch einlegen oder später jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Quellen
- BMG: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
- BMG-Pressemitteilung zum Pflegeneuordnungsgesetz
- Bundesstadt Bonn: Fachstelle Alter und Pflege
Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.



