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Pflegereform 2027: Kabinettsentwurf beschlossen. Was sich ändern soll

SeniorenWohl

Leistungsübersicht

Was steht Ihnen zu, heute und ab 2027?

Wählen Sie einen Pflegegrad und sehen Sie alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung, verglichen mit den Beträgen im Kabinettsentwurf.

Pflegegrad wählen

  • Pflegegeld

    Geplant: Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehen im Entlastungsbudget auf.

    2026: 599 € / Monat

    2027 geplant: 630 €als „Entlastungsbudget“+31 €

  • Pflegesachleistung (Pflegedienst)

    2026: 1.497 € / Monat

    2027 geplant: 1.590 €als „Sachleistungsbudget“+93 €

  • Entlastungsbetrag

    Geplant: nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, nicht mehr für Pflegedienste. Unter 25 Jahren 300 €.

    2026: 131 € / Monat

    2027 geplant: 175 €als „Sozialraumbudget“+44 €

  • Tages- und Nachtpflege

    Bleibt laut Entwurf zusätzlich nutzbar; neue Beträge sind im Entwurf nicht genannt (Werte 2026).

    2026: 1.357 € / Monat

    2027 geplant: 1.357 €

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Geplant nur noch für Akut- und Überbrückungssituationen (Notdienst ambulant oder Kurzzeitpflege).

    2026: 3.539 € / Jahr

    2027 geplant: 2.285 €als „Überbrückungsbudget“-1.254 €

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Geplant: keine eigene Leistung mehr.

    2026: 42 € / Monat

    2027 geplant: im Budget

  • Wohnumfeldverbesserung

    Laut Entwurf weiterhin auch bei Pflegegrad 1.

    2026: 4.180 € / Maßnahme

    2027 geplant: 4.180 €

Pflegegrad noch unklar? Der Pflegegrad-Rechner schätzt ihn in 5 Minuten ein.

Welche Leistung passt? Lesen Sie Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination.

Quellen: BMG „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026“ (Stand 04.11.2025); Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (§§ 36, 37, 39, 40, 45b SGB XI-E). Die Werte für 2027 sind geplant und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Stand: 10.10.2026.