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Pflegereform 2027: Kabinettsentwurf beschlossen. Was sich ändern soll

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Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was passt zu Ihnen?

Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination: Vergleichen Sie die Beträge 2026, ein Rechenbeispiel und die geplanten Änderungen für Ihre Familie.

Redaktion SeniorenWohlAktualisiert am 6 Min. Lesezeit Mit Quellen belegt
Pflegekraft und ältere Frau bereiten gemeinsam Gemüse zu, die Tochter schaut zu

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination nutzen.
  • Pflegegeld unterstützt die selbst organisierte Pflege. Pflegesachleistungen werden für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt.
  • Bei der Kombination bleibt Pflegegeld anteilig erhalten: Entscheidend ist, welcher Anteil des Sachleistungsbudgets genutzt wird.
  • Neue Budgets sind für 2027 geplant laut Kabinettsentwurf. Sie sind noch kein geltendes Recht.

Woran sollten Sie Ihre Entscheidung ausrichten?

Wenn Eltern Unterstützung brauchen, steht oft zuerst die Geldfrage im Raum. Für eine tragfähige Entscheidung ist eine andere Frage hilfreicher: Welche Aufgaben können Angehörige verlässlich übernehmen, und wo brauchen Sie fachliche Unterstützung?

Notieren Sie gemeinsam, wann Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen oder im Haushalt gebraucht wird. Halten Sie daneben fest, wer tatsächlich Zeit hat. Berücksichtigen Sie auch, was die pflegebedürftige Person möchte und bei welchen Tätigkeiten sie lieber eine Pflegekraft einbezieht.

Es geht nicht darum, möglichst viel allein zu schaffen. Eine Lösung ist dann passend, wenn sie die Versorgung sichert und die beteiligten Angehörigen nicht dauerhaft überfordert. Pflegegeld und Pflegedienst sind deshalb keine Gegensätze: Die Kombination kann gerade für Familien mit geteilter Verantwortung sinnvoll sein.

Welche Beträge gelten 2026?

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Leistungen nach heutigem Recht. Die Pflegesachleistung ist ein Höchstbetrag, kein automatisch ausgezahltes Guthaben.

Pflegegrad Pflegegeld monatlich Pflegesachleistung bis monatlich
1 Kein Pflegegeld Keine Pflegesachleistung
2 347 € 796 €
3 599 € 1.497 €
4 800 € 1.859 €
5 990 € 2.299 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, aber andere Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehört nach heutigem Recht der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Welche Leistungen zu Ihrem Pflegegrad gehören, zeigt die Leistungsübersicht.

Verwechseln Sie außerdem Pflegesachleistung nicht mit ärztlich verordneter Behandlungspflege. Beispielsweise Medikamentengabe oder Wundversorgung wird bei entsprechender Verordnung von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig vom Pflegegrad. Das ist ein anderer Leistungsbereich als die Unterstützung beim Waschen oder Anziehen.

Wann passt Pflegegeld?

Pflegegeld kommt für Familien infrage, die die Pflege selbst organisieren. Das kann bedeuten, dass eine Angehörige den größten Teil übernimmt oder dass sich mehrere vertraute Personen abstimmen. Entscheidend für Ihren Alltag ist, dass Aufgaben und Vertretungen klar besprochen sind.

Prüfen Sie nicht nur einen ruhigen Tag. Denken Sie auch an Arbeitstermine, Krankheit und Urlaub. Wenn die Versorgung nur funktioniert, solange eine einzige Person jederzeit verfügbar ist, sollten Sie zusätzliche Hilfe einplanen.

Wer Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 bezieht, muss nach geltendem Recht halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Der Besuch kann helfen, Schwierigkeiten früh zu erkennen und die Pflege zu Hause besser zu organisieren.

Wichtig: Pflegegeld bedeutet nicht, dass die Familie ohne fachliche Unterstützung auskommen muss. Nutzen Sie den Beratungsbesuch bei Pflegegeld, um Ihre konkrete Versorgung zu besprechen.

Wann sind Pflegesachleistungen sinnvoll?

Pflegesachleistungen passen, wenn ein ambulanter Pflegedienst Aufgaben der Grundpflege, Betreuung oder Haushaltsunterstützung übernimmt. Der Dienst rechnet diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Was über das verfügbare Budget hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Lassen Sie sich deshalb einen Kostenvoranschlag geben, der die geplanten Leistungen verständlich darstellt. Fragen Sie, welche Einsätze im Budget liegen und welcher Eigenanteil voraussichtlich bleibt. Ein hoher Sachleistungsbetrag sagt allein noch nicht, wie viele Einsätze möglich sind: Das hängt von der vereinbarten Versorgung ab.

Besprechen Sie mit dem Dienst auch, welche Aufgaben Angehörige weiter übernehmen möchten. Eine klare Aufgabenverteilung verhindert, dass wichtige Tätigkeiten zwischen Familie und Dienst liegen bleiben. Hinweise zur finanziellen Einordnung finden Sie im Artikel Kosten eines ambulanten Pflegedienstes.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Dabei wird nicht einfach das volle Pflegegeld zusätzlich zum gesamten Sachleistungsbudget gezahlt. Der ungenutzte Anteil der Sachleistung bestimmt den verbleibenden Anteil des Pflegegelds.

Die Rechnung lässt sich so darstellen:

Rechenweg: Verbleibender Pflegegeldanteil = voller Pflegegeldbetrag × nicht genutzter Anteil der Pflegesachleistung.

Ein bewusst vereinfachtes Beispiel mit Pflegegrad 2: Der Dienst nutzt genau die Hälfte der monatlichen Sachleistung. Die folgenden Werte sind Rechenergebnisse aus den geltenden Leistungsbeträgen, keine Preisangaben für bestimmte Pflegeeinsätze.

Rechenschritt im Beispiel Ergebnis
Volle Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 796 €
Davon beispielhaft 50 % genutzt 398 €
Nicht genutzter Anteil 50 %
Volles Pflegegeld 347 €
Davon verbleibende 50 % 173,50 €

Die Familie erhält in diesem Beispiel also 173,50 € Pflegegeld; zusätzlich werden Sachleistungen von 398 € eingesetzt. Die nicht genutzte Sachleistung wird nicht als derselbe Eurobetrag ausgezahlt. Sie wird nur zur Berechnung des anteiligen Pflegegelds herangezogen.

Bitten Sie die Pflegekasse, Ihre tatsächliche Kombination anhand des Kostenvoranschlags durchzurechnen. So erkennen Sie, was nach den vereinbarten Einsätzen noch an Pflegegeld übrig bleibt. Für die Entscheidung sollten Sie den verbleibenden Betrag und die dadurch gewonnene Entlastung gemeinsam betrachten.

Welche Budgets sind für 2027 geplant?

Pflegereform 2027: Die folgenden Änderungen sind geplant laut Kabinettsentwurf. Stand 10.10.2026: Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten; Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.

Pflegegrad Entlastungsbudget monatlich, geplant laut Kabinettsentwurf Sachleistungsbudget monatlich, geplant laut Kabinettsentwurf
2 380 € 890 €
3 630 € 1.590 €
4 890 € 2.090 €
5 1.080 € 2.530 €

Im Entlastungsbudget sollen geplant laut Kabinettsentwurf das bisherige Pflegegeld, die Ersatzpflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zusammengeführt werden. Der höhere Monatsbetrag ist daher nicht einfach zusätzliches Pflegegeld bei unverändert fortbestehenden Einzelleistungen. Vergleichen Sie die gesamte Versorgung, nicht nur eine Tabellenzeile.

Die Umbenennung der Pflegesachleistung in ein Sachleistungsbudget ist ebenfalls geplant laut Kabinettsentwurf. Aus dieser Tabelle sollten Sie keine verbindliche Berechnung einer künftigen Kombinationsleistung ableiten. Für heutige Entscheidungen gelten die aktuellen Beträge; den Gesamtzusammenhang erklärt der Ratgeber zur geplanten Pflegereform.

Wie kommen Sie zu einer passenden Lösung?

  1. Schreiben Sie den tatsächlichen Hilfebedarf auf, einschließlich wiederkehrender schwieriger Situationen.
  2. Klären Sie mit allen Beteiligten, welche Aufgaben Angehörige verlässlich übernehmen können.
  3. Holen Sie für die übrigen Aufgaben einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag ein.
  4. Lassen Sie Pflegekasse oder Beratung die Kombination und mögliche Eigenkosten erklären.
  5. Besprechen Sie erneut, ob die Aufteilung für die pflegebedürftige Person angenehm und für die Familie tragbar ist.

In Bonn bietet die Fachstelle Alter und Pflege kostenlose, trägerunabhängige Beratung, auch bei Hausbesuchen. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie noch unsicher sind, wie viel Unterstützung zu Hause benötigt wird. Sie müssen die Entscheidung nicht allein aus Tabellen ableiten.

Häufige Fragen

Bekomme ich Pflegegeld und Sachleistung jeweils vollständig?

Nein. Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld entsprechend dem nicht genutzten Sachleistungsanteil gezahlt. Nutzen Sie die volle Sachleistung, bleibt aus dieser anteiligen Rechnung kein Pflegegeld übrig.

Kann ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld bekommen?

Nach geltendem Recht gibt es bei Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Der häusliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist eine andere, zweckgebundene Leistung.

Muss ich die Rechnung des Pflegedienstes selbst einreichen?

Bei Pflegesachleistungen rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab. Für Kosten oberhalb des Budgets bleibt ein Eigenanteil. Lassen Sie dessen Höhe im Kostenvoranschlag erklären.

Sind die höheren Budgets für 2027 bereits sicher?

Nein. Sie sind geplant laut Kabinettsentwurf und noch kein geltendes Gesetz. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.

Quellen

Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.

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