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Pflegereform 2027: Kabinettsentwurf beschlossen. Was sich ändern soll

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Pflegegrad 2026 beantragen: Warum jetzt der Antrag zählt

Wer 2026 einen Pflegegrad beantragt, wird laut Kabinettsentwurf noch nach altem Recht begutachtet. So sichern Sie das Antragsdatum – mit Mustertext.

Redaktion SeniorenWohlAktualisiert am 7 Min. Lesezeit Mit Quellen belegt
Hände schreiben einen Antrag an die Pflegekasse, im Hintergrund ein Kalender

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Kabinettsentwurf soll für die Einstufung das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten: Wer bis 31.12.2026 beantragt, wird danach noch nach heutigen Regeln begutachtet.
  • Diese Stichtagsregel ist geplant, aber noch nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, Stand 10.10.2026 sind Änderungen möglich.
  • Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse sichert das Datum – Sie brauchen dafür noch kein Formular und keine vollständigen Unterlagen.
  • Ab 2027 sollen die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 strenger werden; wer bereits einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz erhalten.

Warum zählt der Antragstag für die Reform?

Die Pflegereform ist laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 vor allem eine Verschärfung beim Einstieg. Die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 sollen steigen, zusätzlich soll die Bewertung in mehreren Modulen strenger werden. Gleiche Einschränkungen würden dann teils weniger Punkte ergeben.

Genau deshalb ist der geplante Stichtag so wichtig. Der geplante § 142b Abs. 1 SGB XI sieht vor: Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer bis zum 31.12.2026 einen Antrag stellt, soll noch nach heutigen Regeln begutachtet werden – auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet.

Pflegereform 2027: Diese Stichtagsregel stammt aus dem Kabinettsentwurf (geplanter § 142b SGB XI) und ist noch kein geltendes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.

Bei Wiederholungsbegutachtungen soll übrigens ein anderes Datum zählen: der Tag der Begutachtung, nicht der ursprüngliche Antrag. Auch das ist bisher nur geplant. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Erstantrag oder eine Höherstufung richtig ist, lassen Sie sich neutral beraten, etwa bei Ihrer Pflegekasse oder der Fachstelle Alter und Pflege in Bonn.

Was gilt heute und was ist ab 2027 geplant?

Heute entscheidet die Punktzahl aus der Begutachtung über den Pflegegrad. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten und durch Medicproof bei Privatversicherten. Gewertet werden sechs Module, darunter Mobilität, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens.

Die heutigen und die geplanten Schwellen im Vergleich:

Pflegegrad Heute (§ 15 SGB XI) Geplant laut Kabinettsentwurf
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte 15 bis unter 30 Punkte
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte 30 bis unter 50 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte 50 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte unverändert
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte unverändert

Besonders betroffen wären Menschen an den unteren Schwellen. Wer heute knapp über 27 Punkten liegt, käme heute in Pflegegrad 2. Nach geplantem Recht wären erst ab 30 Punkten Pflegegrad 2 erreicht. Hinzu kommt die strengere Bewertungssystematik in Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.

Der Pflegegrad-Rechner zeigt Ihnen beide Varianten: das Ergebnis nach heutigem Recht und nach geplantem Recht 2027. Die Leistungsübersicht stellt gegenüber, welche Beträge 2026 gelten und welche Budgets ab 2027 geplant sind.

Wichtig: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren. Der geplante § 142b Abs. 2 SGB XI sieht Bestandsschutz vor. Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich verbessert hat. Auch dieser Schutz ist bisher nur geplant.

Wie stellen Sie 2026 noch richtig den Antrag?

Sie müssen den Antrag nicht perfekt vorbereiten, bevor Sie ihn stellen. Entscheidend ist zuerst das Datum. Gehen Sie in diesen Schritten vor:

  1. Datum sichern mit formlosem Antrag. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr kurz. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Nach § 33 SGB XI gibt es Leistungen auf Antrag, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Wird der Antrag später als im Monat des Eintritts gestellt, gibt es Leistungen ab Beginn des Antragsmonats.
  2. Bestätigung und Formulare abwarten. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Antragseingangs. Die Pflegekasse schickt Ihnen danach die offiziellen Formulare zu.
  3. Situation aufschreiben. Notieren Sie, wobei Ihr Angehöriger im Alltag Hilfe braucht: Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Haushalt und Orientierung. Halten Sie auch fest, seit wann die Einschränkungen bestehen.
  4. Begutachtung vorbereiten. Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Termin an, meist zu Hause. Bereiten Sie Unterlagen, Medikamentenplan und ein kurzes Pflegetagebuch vor. Schildern Sie ehrlich einen schwierigen Tag, statt die Lage zu beschönigen.
  5. Bescheid und Gutachten prüfen. Sie erhalten den Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang und dazu das Gutachten, wenn Sie nicht widersprochen haben. Lesen Sie beides in Ruhe und achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung.

Eine mögliche Musterformulierung für den formlosen Antrag lautet:

Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang dieses Antrags mit Datum. Bitte übersenden Sie mir die Antragsformulare und informieren Sie mich über die nächsten Schritte zur Begutachtung. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Telefonnummer, Datum, Unterschrift]

Passen Sie den Text an Ihre Situation an. Wenn der Bedarf dringend ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, schreiben Sie das dazu. Ausführlich erklärt ist das Verfahren im Beitrag Pflegegrad beantragen.

Voraussetzung für Leistungen ist unter anderem die Vorversicherungszeit: Sie oder Ihr Angehöriger müssen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre versichert gewesen sein. Details prüft die Pflegekasse für Sie.

Was gilt für Wartezeiten und Fristen?

Nach geltendem Recht muss der Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang vorliegen. Wenn die Kasse diese Frist zu vertreten hat und überschreitet, zahlt sie 70 Euro je begonnener Woche. Das gilt nicht bei vollstationärer Versorgung mit mindestens Pflegegrad 2.

Laut Kabinettsentwurf soll genau diese 25-Tage-Frist vom 1.1. bis 30.4.2027 ausgesetzt werden, mit Ausnahme besonders dringlicher Fälle. Hintergrund sind erwartete Vorzieheffekte: Viele Familien stellen den Antrag noch 2026, die Kassen und Gutachterdienste rechnen mit deutlich mehr Verfahren.

Tipp: Warten Sie deshalb nicht bis Mitte Dezember. Stellen Sie den formlosen Antrag, sobald der Hilfebedarf absehbar dauerhaft besteht. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner. So vermeiden Sie Diskussionen über den Stichtag.

Für besonders dringliche Situationen gibt es verkürzte Fristen, etwa bei Aufenthalt im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz sowie bei Palliativversorgung zu Hause. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Begutachtung dann spätestens am fünften Arbeitstag erfolgen, zum Beispiel wenn sie zur Sicherstellung der Weiterversorgung nötig ist. Beschreiben Sie der Pflegekasse konkret, warum es eilig ist.

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen. Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Was sollten Bonner Familien jetzt konkret tun?

Prüfen Sie in Ruhe, aber ohne langes Aufschieben, ob ein Antrag 2026 sinnvoll ist. Typische Auslöser sind Stürze, zunehmende Vergesslichkeit, Probleme beim Waschen oder Anziehen, unbehandelte Arztbriefe oder die Überlastung der pflegenden Angehörigen. Sie brauchen keine Diagnose abzuwarten, um das Datum zu sichern.

In Bonn können Sie sich kostenlos und trägerunabhängig beraten lassen. Die Fachstelle Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn berät auch mit Hausbesuchen. Eine Übersicht lokaler Anlaufstellen finden Sie unter Pflege in Bonn. Die Pflegekasse selbst erklärt Ihnen ebenfalls, welche Unterlagen sie benötigt.

Sammeln Sie parallel die wichtigsten Dokumente in einer Mappe: Versichertenkarte, Medikamentenplan, Arztberichte, Schwerbehindertenausweis falls vorhanden, Vollmacht und Ihre Notizen zum Alltag. So kann die Begutachtung ohne Verzögerung stattfinden, wenn der Termin kommt.

Häufige Fragen

Reicht ein Anruf bei der Pflegekasse als Antrag?

Ja, ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt zunächst, um das Antragsdatum zu sichern. Bitten Sie unbedingt um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs. Die offiziellen Formulare füllen Sie danach aus.

Was passiert, wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet?

Laut Kabinettsentwurf soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Wer bis 31.12.2026 beantragt, soll danach noch nach heutigen Regeln begutachtet werden. Das ist geplant im Entwurf für § 142b Abs. 1 SGB XI enthalten, aber noch nicht beschlossen.

Sollen wir den Antrag noch 2026 stellen, wenn der Bedarf noch gering ist?

Stellen Sie den Antrag, wenn voraussichtlich dauerhaft Hilfe nötig ist. Ein zu früher Antrag ohne tatsächlichen Hilfebedarf hilft nicht weiter, weil die Begutachtung den wirklichen Unterstützungsbedarf prüft. Bei Zweifeln hilft eine neutrale Beratung vorab.

Was ändert sich für Menschen, die schon einen Pflegegrad haben?

Laut Entwurf ist Bestandsschutz geplant: Niemand soll allein wegen neuer Schwellen seinen Pflegegrad verlieren. Eine Herabstufung bleibt möglich, wenn sich der Zustand tatsächlich verbessert hat. Auch das gilt bisher nur laut Kabinettsentwurf, Stand 10.10.2026.

Quellen

Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.

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