Das Wichtigste in Kürze
- Sprechen Sie den Kliniksozialdienst früh an und beschreiben Sie konkret, welche Unterstützung zu Hause fehlt.
- Ärztlich verordnete Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse unabhängig vom Pflegegrad. Hilfe beim Waschen oder Anziehen gehört dagegen zur pflegerischen Versorgung.
- Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse sichert das Antragsdatum. Im Krankenhaus kann unter bestimmten Voraussetzungen eine beschleunigte Begutachtung nötig sein.
- Kurzzeitpflege kann die Zeit nach dem Krankenhaus überbrücken: Ab Pflegegrad 2 stehen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.
Was sollten Sie noch im Krankenhaus klären?
Die Entlassung ist absehbar, aber Ihr Vater kann sich noch nicht allein versorgen? Dann müssen Sie nicht erst zu Hause feststellen, was fehlt. Bitten Sie auf der Station um ein Gespräch mit dem Entlassmanagement oder Sozialdienst und schildern Sie die Situation ohne Beschönigung.
Entscheidend ist nicht nur, welche Erkrankung behandelt wurde. Wichtig ist auch, ob Ihr Angehöriger aufstehen, sich waschen, essen und seinen Alltag bewältigen kann. Sagen Sie ausdrücklich, wenn niemand regelmäßig helfen kann oder Ihre eigene Unterstützung durch Beruf und Familie begrenzt ist.
Für das Gespräch hilft eine kurze Notiz mit diesen Fragen:
- Welche Hilfe wird nach der Entlassung voraussichtlich gebraucht?
- Welche Tätigkeiten benötigen eine ärztliche Verordnung?
- Ist die Versorgung zu Hause tatsächlich organisiert oder nur vorgesehen?
- Welche Unterlagen sollen an die weiterbehandelnde Praxis und den Pflegedienst gehen?
- Kommt Kurzzeitpflege infrage, wenn die häusliche Versorgung noch nicht steht?
In Bonn gibt es unter anderem Sozialdienste am Universitätsklinikum und bei den GFO Kliniken. Nutzen Sie die Ansprechpartner der behandelnden Klinik, statt dieselben Fragen allein an verschiedenen Stellen zu stellen.
Wichtig: Eine geplante Hilfe ist noch keine bestätigte Hilfe. Lassen Sie sich erklären, wer welche Aufgabe übernimmt und welche Punkte vor der Entlassung noch offen sind.
Welche Pflege bezahlt welche Kasse?
Nach einem Krankenhausaufenthalt können medizinische und pflegerische Hilfen gleichzeitig nötig sein. Für die Organisation ist es hilfreich, diese Bereiche zu unterscheiden. Ein Pflegegrad ist nicht die Voraussetzung für jede Unterstützung.
| Benötigte Unterstützung | Zuständigkeit und Grundlage |
|---|---|
| Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Versorgung mit Kompressionsstrümpfen | Ärztlich verordnete Behandlungspflege über die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad |
| Hilfe bei Körperpflege, Betreuung oder Haushalt | Pflegesachleistung über die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 |
| Vorübergehende vollstationäre Pflege nach dem Krankenhaus | Kurzzeitpflege; Finanzierung und verfügbaren Jahresbetrag mit der Pflegekasse klären |
Für Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Fragen Sie im Entlassgespräch, welche Behandlung zu Hause fortgesetzt werden muss und wie die Verordnung mit der weiterbehandelnden Praxis abgestimmt wird. Eine allgemeine Empfehlung, einen Pflegedienst zu suchen, ersetzt diese Klärung nicht.
Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf 28 Kalendertage im Jahr. Eine Befreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze ist möglich. Lassen Sie die Krankenkasse prüfen, was in Ihrer Situation gilt.
Pflegesachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Leistungen oberhalb des verfügbaren Budgets zahlen Sie selbst. Verlangen Sie deshalb einen Pflegevertrag mit Kostenvoranschlag und achten Sie darauf, dass medizinische Behandlungspflege und weitere Pflegeleistungen nachvollziehbar getrennt sind.
Wie beantragen Sie den Pflegegrad aus der Klinik?
Wenn Unterstützung benötigt wird, sollten Sie den Antrag nicht von einer bereits vollständigen Unterlagenmappe abhängig machen. Ein Anruf oder Schreiben an die Pflegekasse genügt zunächst als formloser Antrag. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt.
Eine mögliche Formulierung lautet:
Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung. Ich befinde mich derzeit im Krankenhaus. Für die Weiterversorgung nach der Entlassung wird Unterstützung benötigt. Bitte bestätigen Sie den Antragseingang und prüfen Sie, ob eine beschleunigte Begutachtung erforderlich ist.
Leistungen setzen einen Antrag voraus und beginnen frühestens, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag später als im Monat des Eintritts gestellt, beginnen die Leistungen ab dem Beginn des Antragsmonats. Einzelheiten erläutert der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Begutachtung im Krankenhaus spätestens am fünften Arbeitstag erfolgen, etwa wenn sie zur Sicherstellung der Weiterversorgung nötig ist oder Pflegezeit angekündigt wurde. Der Krankenhausaufenthalt allein bedeutet also nicht automatisch, dass diese verkürzte Frist gilt.
Bitten Sie den Sozialdienst, den dringenden Versorgungsbedarf mit Ihnen gegenüber der Pflegekasse zu beschreiben. Gibt es bereits einen Pflegegrad und hat sich der Zustand verschlechtert, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.
Wann hilft Kurzzeitpflege als Übergang?
Manchmal passt die Rückkehr nach Hause noch nicht zur tatsächlichen Situation. Ein Pflegedienst ist noch nicht organisiert, die Familie kann die nötige Unterstützung nicht leisten oder die Versorgung muss erst gemeinsam geplant werden. Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Möglichkeit für solche Übergänge, etwa nach dem Krankenhaus oder in einer Krise.
Ab Pflegegrad 2 teilen sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Kurzzeitpflege ist für bis zu acht Wochen im Jahr vorgesehen. Bereits verbrauchte Mittel für Verhinderungspflege verringern den noch verfügbaren gemeinsamen Betrag.
Fragen Sie die Pflegekasse deshalb nach dem verbleibenden Budget und die Einrichtung nach einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung. Ein Leistungsbetrag ist nicht mit einer Zusage gleichzusetzen, dass sämtliche Kosten eines Aufenthalts übernommen werden. Während der Kurzzeitpflege wird halbes Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt.
Die Abgrenzung zur Ersatzpflege erklärt der Beitrag Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Informieren Sie den Sozialdienst, wenn Sie diese Übergangslösung prüfen möchten, statt erst nach der Entlassung damit zu beginnen.
Wie bleibt der Übergang nach Hause übersichtlich?
Erstellen Sie einen einfachen Versorgungsplan mit Ihrem Angehörigen. Tragen Sie ein, welche Aufgabe die Familie übernehmen kann, welche Aufgabe eine Praxis oder ein Pflegedienst klären muss und wo noch eine Lücke besteht. Notieren Sie daneben jeweils einen Ansprechpartner.
Prüfen Sie besonders die Tätigkeiten, die sich nicht beiläufig erledigen lassen. Wer hilft beim Aufstehen? Wer unterstützt die Körperpflege? Wer übernimmt die verordnete Behandlungspflege? Eine ehrlich benannte Lücke lässt sich besser bearbeiten als eine stillschweigende Erwartung an Angehörige.
Für die weitere Suche bündelt Pflege in Bonn lokale Anlaufstellen. Die Fachstelle Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn berät kostenlos und trägerunabhängig, auch bei Hausbesuchen. Sie kann eine hilfreiche Ergänzung zum Klinikgespräch sein, wenn die Familie über die Entlassung hinaus Orientierung braucht.
Was ist für 2027 geplant laut Kabinettsentwurf?
Ein neues Überbrückungsbudget ist geplant laut Kabinettsentwurf: Für Pflegegrade 2 bis 5 sollen bis zu 2.285 Euro pro Kalenderjahr für pflegerische Akut- und Überbrückungssituationen verfügbar sein. Dazu sollen ambulante Pflegenotdienste oder Kurzzeitpflege mit einer Höchstdauer von acht Wochen gehören.
Diese Regelung ist noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich; organisieren Sie die aktuelle Versorgung daher nach geltendem Recht und nicht anhand eines erwarteten Budgets.
Häufige Fragen
Muss vor der Entlassung schon ein Pflegegrad vorliegen?
Ärztlich verordnete Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad möglich. Für Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung ist dagegen mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Klären Sie beide Wege getrennt mit Klinik und zuständiger Kasse.
Bekomme ich im Krankenhaus automatisch eine Eilbegutachtung?
Nein. Die verkürzte Frist gilt unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung nötig ist. Beschreiben Sie deshalb konkret, welche Hilfe nach der Entlassung fehlt.
Wer hilft Familien in Bonn unabhängig weiter?
Neben dem Kliniksozialdienst ist die Fachstelle Alter und Pflege eine Anlaufstelle. Die städtische Beratung ist kostenlos und trägerunabhängig; auch Hausbesuche sind möglich.
Reicht ein Anruf für den Pflegeantrag?
Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse sichert das Antragsdatum. Bitten Sie um eine Bestätigung und klären Sie anschließend, welche Unterlagen für das weitere Verfahren gebraucht werden.
Quellen
- BMG: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- Universitätsklinikum Bonn: Entlassmanagement und Sozialdienst
- GFO Kliniken Bonn: Sozialdienst
- Bundesstadt Bonn: Fachstelle Alter und Pflege
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.



