Das Wichtigste in Kürze
- Nach geltendem Recht stehen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab Pflegegrad 1 bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.
- Der Betrag ist eine Obergrenze für diese Leistung, nicht mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich gleichzusetzen.
- Klären Sie den konkreten Bedarf und die anerkannten Produkte mit der Pflegekasse, bevor Sie eine regelmäßige Lieferung vereinbaren.
- Für Pflegegrade 2 bis 5 ist die Integration in ein neues Entlastungsbudget geplant laut Kabinettsentwurf. Die 42 Euro sollen dort als eigene Leistung entfallen.
- Die Reform ist noch kein geltendes Gesetz. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Bei der Pflege zu Hause gibt es Materialien, die im Pflegealltag verbraucht und anschließend ersetzt werden müssen. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sieht die Pflegeversicherung eine eigene Leistung vor. Nach geltendem Recht beträgt sie bis zu 42 Euro monatlich und steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Nicht jede Anschaffung rund um Pflege und Gesundheit lässt sich automatisch darunter abrechnen. Maßgeblich ist, ob das konkrete Produkt als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt und für die Versorgung vorgesehen ist. Lassen Sie deshalb die Zuordnung durch die Pflegekasse klären, statt von der Bezeichnung eines Verkaufspakets auf einen Anspruch zu schließen.
Dieser Beitrag nennt bewusst keine verbindliche Produktliste. Welche einzelnen Artikel in Ihrem Fall dazugehören und abgerechnet werden können, sollten Sie mit der Pflegekasse anhand des tatsächlichen Bedarfs prüfen. So vermeiden Sie eine Bestellung, die zwar praktisch klingt, deren Finanzierung aber ungeklärt ist.
Wer kann die Leistung nutzen?
Die Leistung ist bereits ab Pflegegrad 1 vorgesehen. Sie ist also nicht davon abhängig, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte zunächst mit der Pflegekasse über den Pflegeantrag und die benötigte Unterstützung sprechen.
Ein formloser Anruf oder ein Schreiben an die Pflegekasse sichert das Antragsdatum für Pflegeleistungen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Leistungen werden auf Antrag gewährt, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen; die Einzelheiten prüft die Kasse.
Das allgemeine Verfahren erklärt Pflegegrad beantragen. Wenn bereits ein Pflegegrad besteht, können Sie gezielt nach dem Antrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fragen. Lassen Sie sich bestätigen, welche Angaben für Ihre konkrete Versorgung erforderlich sind.
Wie beantragen Sie Pflegehilfsmittel übersichtlich?
Beginnen Sie mit dem Bedarf, nicht mit einer vorgegebenen Zusammenstellung. Welche Materialien werden bei der Pflege tatsächlich benötigt? Wer verwendet sie, und passen sie zu den Aufgaben, die die Familie oder ein Pflegedienst übernimmt?
Ein übersichtlicher Ablauf kann so aussehen:
- Halten Sie fest, welche Verbrauchsmaterialien im Pflegealltag gebraucht werden und welche Fragen zur Einordnung offen sind.
- Fragen Sie die Pflegekasse, welche der genannten Produkte als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anerkannt sind.
- Klären Sie das Antragsverfahren, erforderliche Unterlagen und die Abrechnung, bevor Sie sich auf eine Lieferung festlegen.
- Lassen Sie sich die vorgesehenen Produkte und mögliche selbst zu tragende Kosten nachvollziehbar erklären.
- Bewahren Sie Antrag, Bestätigung und weitere Unterlagen gemeinsam auf und prüfen Sie, ob die Versorgung weiterhin zum Bedarf passt.
Eine mögliche Anfrage lautet:
Ich möchte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die Pflege zu Hause beantragen. Bitte informieren Sie mich darüber, welche Produkte für meinen Bedarf anerkannt sind, welche Unterlagen Sie benötigen und wie die Abrechnung erfolgt.
Wenn ein Anbieter die Antragstellung unterstützen möchte, sollten Sie trotzdem verstehen, was eingereicht wird. Lesen Sie die Unterlagen und klären Sie, ob die Zusammenstellung Ihren Bedarf beschreibt. Fragen zur Kostenübernahme beantwortet die Pflegekasse; ein allgemeiner Werbehinweis ersetzt diese Prüfung nicht.
Tipp: Notieren Sie offene Fragen vor dem Gespräch mit der Kasse. Besonders hilfreich ist eine getrennte Liste für benötigte Produkte, das Antragsverfahren und die Finanzierung.
Sind die 42 Euro eine monatliche Geldzahlung?
Die Angabe „bis zu 42 Euro“ bezeichnet den monatlichen Leistungsrahmen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Daraus folgt nicht, dass Sie unabhängig vom Bedarf einen frei verfügbaren Geldbetrag erhalten. Klären Sie mit der Pflegekasse, wie Ihre konkrete Versorgung organisiert und abgerechnet wird.
Planen Sie die Leistung deshalb nicht wie zusätzliches Pflegegeld ein. Entscheidend sind der Bedarf und die anerkannten Pflegehilfsmittel. Auch eine Zusammenstellung mit einem angegebenen Gesamtwert sagt für sich genommen noch nichts über die Kostenübernahme aus.
Prüfen Sie vor einer Bestellung, ob Kosten für Sie offenbleiben. Lassen Sie sich erklären, welche Positionen berücksichtigt werden und welche nicht. Wenn eine Antwort unklar ist, fragen Sie nach einer nachvollziehbaren Erläuterung, bevor Sie weitere Verpflichtungen eingehen.
Wie unterscheiden sich Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag?
Die Namen klingen ähnlich, betreffen aber unterschiedliche Unterstützung. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nach geltendem Recht eine eigene Leistung. Der Entlastungsbetrag finanziert dagegen bestimmte Angebote und Leistungen für die häusliche Versorgung.
| Leistung nach geltendem Recht | Betrag | Wofür sie vorgesehen ist |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich, ab Pflegegrad 1 | Anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch; konkreten Bedarf mit der Pflegekasse klären |
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro monatlich, alle Pflegegrade bei häuslicher Pflege | Zweckgebundene Erstattung gegen Belege für die vorgesehenen Unterstützungsangebote |
| Pflegesachleistung | Betrag abhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 2 | Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt durch einen ambulanten Pflegedienst |
Beim Entlastungsbetrag gehören unter anderem nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu den vorgesehenen Verwendungen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf er bei ambulanten Pflegediensten nicht für Selbstversorgung, also etwa Körperpflege, verwendet werden. Er ist deshalb kein beliebig einsetzbarer Ersatz für alle Pflegekosten.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Beitrag Entlastungsbetrag nutzen. Die Leistungsübersicht hilft, die verschiedenen Leistungen getrennt zu betrachten und heutige Beträge nicht mit Reformplänen zu vermischen.
Was ist bei einer regelmäßigen Lieferung wichtig?
Eine regelmäßige Versorgung sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Sprechen Sie darüber, welche Produkte gebraucht werden und ob die vorgesehene Menge im Alltag passt. Lassen Sie eine unpassende Zusammenstellung nicht allein deshalb unverändert, weil sie einmal vereinbart wurde.
Wenn Angehörige und Pflegedienst unterschiedliche Aufgaben übernehmen, stimmen Sie den Bedarf gemeinsam ab. So bleibt nachvollziehbar, wer welche Materialien benötigt und welche Rückfragen an die Pflegekasse gehen sollen. Fragen Sie den Anbieter, wie Änderungen der Zusammenstellung besprochen werden können.
Bewahren Sie Informationen zur Lieferung und zur Kostenübernahme übersichtlich auf. Das hilft besonders dann, wenn mehrere Angehörige die Organisation teilen. Niemand sollte aus einer früheren Zusage ungeprüft ableiten müssen, was aktuell vorgesehen ist.
Was ist für 2027 geplant laut Kabinettsentwurf?
Für Pflegegrade 2 bis 5 ist ein neues Entlastungsbudget geplant laut Kabinettsentwurf. Es soll das Pflegegeld ersetzen und auch Ersatzpflege sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aufnehmen. Die 42 Euro sollen für diese Pflegegrade als eigenständige Leistung entfallen.
Die monatlichen Beträge des neuen Entlastungsbudgets sind geplant laut Kabinettsentwurf mit 380 Euro für Pflegegrad 2, 630 Euro für Pflegegrad 3, 890 Euro für Pflegegrad 4 und 1.080 Euro für Pflegegrad 5. Diese Zahlen dürfen daher nicht als bereits verfügbare Leistungen behandelt werden. Eine geplante Zusammenführung ist außerdem nicht gleichbedeutend mit einem zusätzlichen separaten Hilfsmittelbetrag.
Für Pflegegrad 1 ist der Erhalt von Pflegehilfsmitteln geplant laut Kabinettsentwurf. Die geplante Integration für Pflegegrade 2 bis 5 darf also nicht pauschal auf Pflegegrad 1 übertragen werden. Einen eigenen Überblick bietet Pflegegrad 1 ab 2027.
Wichtig: Bundestag und Bundesrat müssen die Reform noch beraten. Stand 10.10.2026 sind Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich. Organisieren Sie Ihren jetzigen Bedarf nach geltendem Recht.
Wer hilft in Bonn bei offenen Fragen?
Für den konkreten Antrag und die Kostenübernahme ist die Pflegekasse Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, die verschiedenen Leistungen und den Pflegealltag zu ordnen, können Sie sich an die Fachstelle Alter und Pflege der Bundesstadt Bonn wenden. Sie berät kostenlos und trägerunabhängig, auch bei Hausbesuchen.
Nehmen Sie Ihre Bedarfsnotizen und die offenen Antworten aus dem Kassengespräch mit. So lässt sich gezielter unterscheiden, ob Sie eine Frage zur Finanzierung, zur Organisation oder zu weiterer Unterstützung haben. Es muss nicht jede Unsicherheit durch einen neuen Liefervertrag gelöst werden.
Häufige Fragen
Gibt es die Leistung auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Nach geltendem Recht sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro monatlich bereits ab Pflegegrad 1 vorgesehen. Klären Sie die konkreten Produkte und das Verfahren mit der Pflegekasse.
Gehört jedes Pflegeprodukt automatisch dazu?
Nein. Lassen Sie die Anerkennung und Kostenübernahme für die tatsächlich benötigten Produkte prüfen. Eine angebotene Zusammenstellung allein ist keine ausreichende Grundlage für Ihre Finanzplanung.
Sind die 42 Euro Teil des Entlastungsbetrags?
Nach geltendem Recht sind es getrennte Leistungen. Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro monatlich und hat eigene zweckgebundene Verwendungsmöglichkeiten.
Kann ich schon mit dem neuen Entlastungsbudget rechnen?
Nein. Die Zusammenführung ist geplant laut Kabinettsentwurf, aber noch kein geltendes Recht. Nutzen Sie für den aktuellen Antrag die heutigen Regeln und lassen Sie spätere Änderungen erneut prüfen.
Quellen
- BMG: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026
- BMG: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
- Bundesstadt Bonn: Fachstelle Alter und Pflege
Stand: 10.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.



